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Schadensfälle der Hundehaftpflicht gibt es viele. Hier kommen ein paar Beispiele, was bei der Hundehaltung alles passieren kann:
Ein typischer Schadensfall ist das Losreißen von der Leine und ein daraus resultierender Fahrradunfall einer fremden Person. Der Fahrradfahrer stürzt und trägt Verletzungen davon. Solch eine Situation ist schnell passiert und kann ohne Hundehaftpflicht teuer werden. Auch ein Autounfall kann aus dieser Situation heraus passieren. Dies wird in der Regel noch um einiges teurer als ein Fahrradunfall.
Ein weiterer Schadensfall der Hundehaftpflicht kann sich aus folgender Situation heraus ergeben: Sie binden Ihren Hund vor einem Geschäft an und gehen einkaufen. In der Zwischenzeit möchte ein kleines Kind Ihren Vierbeiner streicheln und wird von diesem gebissen. Oder Ihr Hund verschreckt indessen andere potentielle Kunden. Der Besitzer des Geschäfts könnte anschließend Vermögensschäden geltend machen, da er durch die Anwesenheit des Hundes Umsatzeinbußen erleiden musste.
Ihr Hund spielt mit einem anderen Vierbeiner. Aus Spiel wird jedoch ernst und Ihr Hund beißt seinen Artgenossen. Auch das ist ein Schadensfall für die Hundehaftpflicht.
Wenn Ihr Hund fremdes Eigentum beschädigt oder einen anderen Menschen verletzt, haften Sie als Hundehalter in jedem Fall, unabhängig davon, ob Sie an dem Schadensfall schuld sind oder nicht. Aus diesem Grund sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen.
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