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Eine Selbstbeteiligung definiert sich als einen festgelegten finanziellen Betrag, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selber getragen werden muss. Eine Selbstbeteiligung kann entweder pro Schadensfall oder pro Jahr festgesetzt werden.
Im Rahmen der Hundehaftpflicht gibt es nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch die unterschiedlichsten Tarifmodelle. So gibt es Versicherungsverträge mit und ohne Selbstbeteiligung. Die Versicherungsprämie ist für Verträge ohne Selbstbeteiligung in der Regel höher als für die komplette Kostenübernahme von Seiten des Versicherers. Sollte es sich jedoch bei den Kosten im Schadensfall nur um einen eher geringen Betrag handeln, lohnt sich die Selbstbeteiligung mit einer geringen Prämie wahrscheinlich nicht. Eine Selbstbeteiligung in der Hundehaftpflicht ist nur dann vorteilhaft, wenn die Differenz der Versicherungsprämien hoch ist und man als Hundehalter lediglich die größeren Schäden abdecken möchte. Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich aus diesem Grund eher für einen Tarif der Hundehaftpflicht ohne Selbstbeteiligung. Welches Modell jedoch das richtige ist, muss jeder selber entscheiden. Am besten Sie lassen sich von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft genauestens in puncto Hundehaftpflicht und Selbstbeteiligung beraten.
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