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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Ein Sachschaden lässt sich als Verlust oder Beschädigung eines Gegenstandes definieren. Hierzu zählen beispielsweise Reparaturkosten für ein Fahrzeug. In einer Hundehaftpflicht ist der Sachschaden mit abgedeckt. Verursacht der Hund des Versicherten einen Sachschaden, werden die Kosten, welche zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des Gegenstandes anfallen, bis zur vereinbarten Deckungssumme von der Hundehaftpflicht getragen. Aus diesem Grund sollte auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 3 Millionen Euro) geachtet werden.
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