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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
OP-Kosten, die zum Beispiel aufgrund eines Hundebisses an einer dritten Person entstanden sind, werden mit Hilfe der Hundehaftpflicht abgedeckt. OP-Kosten fallen unter den Punkt Personenschaden, und werden auch übernommen, selbst wenn die OP erst viel später stattfindet. So lassen sie sich als Folgeschaden verorten, vorausgesetzt, dass sie aufgrund des Hundebisses entstanden sind.
OP-Kosten des Hundes können mit einer Hundekrankenversicherung abgedeckt werden. Es gibt sogar die Möglichkeit einer separaten Hunde-OP-Versicherung, die aber wiederum nur die OP-Kosten übernimmt.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
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