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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Als Mietsachschaden bezeichnet man einen Schaden, der an Wohnräumen bzw. an Räumen, die zu privaten Zwecken gemietet wurden, entstanden ist sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden. Im Rahmen der Hundehaftpflicht lässt sich ein Mietsachschaden als Schaden an gemieteten Räumen definieren. So kann zum Beispiel ein Hund durch Hochspringen und Kratzen eine Tür oder ähnliches beschädigen. Ob ein Mietsachschaden in der Hundehaftpflicht impliziert ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bzw. von dem Tarif ab.
Private Haftpflicht von A-Z
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