Kündigung der Hundehaftpflicht

Eine Kündigung der Hundehaftpflicht kann aus mehreren Gründen heraus erfolgen. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.

Die ordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingegangen sein, sonst verlängert sich der Vertrag in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr.

Eine außerordentliche Kündigung kann in der Hundehaftpflicht bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie und nach Eintritt eines Schadensfalls von beiden Vertragsparteien eingereicht werden. Bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne Verbesserung des Leistungsangebots kann der Versicherungsnehmer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag der Hundehaftpflicht kündigen. Die Kündigung muss jedoch spätestens einen Monat nach der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen. Nach einem Schadensfall können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag der Hundehaftpflicht kündigen. Dies muss ebenfalls bis spätestens einen Monat nach Schadensregulierung bzw. Ablehnung erfolgen.

Die Kündigung der Hundehaftpflicht sollte stets in schriftlicher Form vorgenommen werden.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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