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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Zu den Kampfhunden zählen in Deutschland die Rassen Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bandog, Bullmastiff, Tosa-Inu, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Mastiff, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux sowie Dogo Argentino. Diese Hunderassen werden als besonders gefährlich und angriffslustig eingeordnet und besitzen deshalb gesonderte Auflagen. Je nach Bundesland zählen auch noch andere Rassen zu der Gruppe der Kampfhunde. Welche genau das sind, ist bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen. Auch Kreuzungen dieser Arten gelten als Kampfhunde.
Wer für Kampfhunde eine Hundehaftpflicht abschließen möchte, wird es schwer haben. Viele Anbieter einer Hundehaftpflicht versichern Kampfhunde nicht ohne Weiteres, da die Schadensfälle deutlich höher liegen als bei eher harmlos einzustufenden Hunderassen. In den meisten Fällen ist mit Aufschlägen der Hundehaftpflicht zu rechnen. Welche Hunderassen bei der Hundehaftpflicht als Kampfhunde angesehen werden, ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
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