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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
In der Regel impliziert der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht die so genannte Fremdhütung. Fremdhütung bedeutet, dass eine dritte Person in Abwesenheit des Hundehalters auf den Hund aufpasst. Da nicht der Mensch, sondern das Tier selber mit der Hundehaftpflicht versichert ist, ist auch die Fremdhütung im Versicherungsschutz enthalten. Wird eine Person oder ein Gegenstand durch den Hund geschädigt, macht es keinen Unterschied, ob der Hundehalter selber oder der „Hundesitter“ dabei war. Sind die Bedingungen der Hundehaftpflicht erfüllt, zahlt die Versicherung in beiden Fällen.
Private Haftpflicht von A-Z
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