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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Eine Gefährdungshaftung ist eine Haftung für Schädigungen, die aus einer erlaubten Gefahrenquelle heraus resultieren. Hierzu zählt beispielsweise das Halten eines Hundes als Luxustier. Der Hundehalter ist auch dann für seinen Hund haftbar, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung bei der Tierhaltung ist die Tatsache, dass der Halter allein durch den Besitz des Hundes eine Gefahrenquelle für seine Umwelt schafft. Die Gefährdungshaftung ist im Rahmen einer Hundehaftpflicht abgedeckt. Schäden, die durch den Hund des Versicherten angerichtet werden, fallen bis zu einer bestimmten Deckungssumme in den Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht.
Private Haftpflicht von A-Z
Häufig gestellte Fragen
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