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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Als Fremdhütung wird das Hüten des Tieres in Abwesenheit des Halters durch eine dritte Person verstanden. Die Fremdhütung ist in der Regel in der Hundehaftpflicht mit eingeschlossen. Fügt der Hund in Abwesenheit des Halters, aber in Anwesenheit des Fremdhüters, einer anderen Person einen Schaden zu, zahlt die Hundehaftpflicht. Voraussetzung hierbei ist, dass der Schaden nicht auf den Fremdhüter selber zurückzuführen ist. Trifft jedoch den Hüter die Schuld, wird der Schadensfall nicht über die Hundehaftpflicht geregelt, sondern über die Privathaftpflicht des Fremdhüters.
Private Haftpflicht von A-Z
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