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Der Inhaber einer Hundehaftpflicht ist im Schadensfall verpflichtet, diesen so gering wie möglich zu halten. Daraus ergeben sich ein paar Verhaltensregeln, die die Leistungserbringung im Falle eines Schadens sichern:
Sollte Ihr Hund jemanden verletzt haben, müssen Sie einen Notdienst alarmieren und sich um den Verletzten kümmern. Versuchen Sie das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten.
Der Schadensfall muss umgehend dem Anbieter der Hundehaftpflicht gemeldet werden. Einige Gesellschaften arbeiten hier mit einer bestimmten Frist, die in den meisten Fälle eine Woche beträgt. Bei Schadensmeldungen, die später eingehen, könnte es Probleme hinsichtlich der Leistungserbringung geben. Wer Zeit sparen möchte, kann bei vielen Versicherern die Schadensmeldung online abgeben. Hierfür stellt der Anbieter der Hundehaftpflicht entsprechende Formulare zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft so detailliert wie möglich über den Schadensfall. So kann die Hundehaftpflicht prüfen, ob ein berechtigter Anspruch des Geschädigten überhaupt besteht.
Erkennen Sie den Schadensersatzanspruch erst nach Rücksprache mit der Hundehaftpflicht an.
Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben über den Schadensfall! Unwahre Aussagen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes der Hundehaftpflicht.
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