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Die Hundehaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Da das Verhalten eines Hundes nicht vorhersehbar ist, sollte eine Hundehaftpflicht niemals fehlen.
Es gibt bestimmte Leistungen, die eine Hundehaftpflicht enthalten bzw. auf die man als Versicherungsnehmer achten sollte. So sollte zum Beispiel das Führen ohne Leine in der Hundehaftpflicht mitversichert sein. Es gilt zwar ebenfalls die Auflagen der Gemeinde zu beachten, aber die Leinenpflicht sollte nicht Voraussetzung für die Leistungserfüllung sein. Des Weiteren sollte der Vertrag der Hundehaftpflicht die Fremdhütung mit einschließen, da nicht Sie als Hundebesitzer, sondern das Tier selber versichert ist. Leistungen der Versicherungsgesellschaft sollten auch dann erbracht werden, wenn ein Schadensfall in der Hundeschule auftritt. Auch die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen wie Hundeschauen, Agility oder ähnliches sind im Hinblick der Leistungserfüllung der Hundehaftpflicht nicht zu unterschätzen. Des Weiteren sollte im Versicherungsvertrag die Erbringung der Leistungen bei Auslandsaufenthalten geregelt sein. Besonders für Hundehalter, die Deutschland für längere Zeit den Rücken kehren, ist dieser Punkt wichtig. Ansonsten reicht das Versichern für Auslandsaufenthalte über einen Zeitraum von 6 Monate in der Regel aus. Besonders bei Hunden kann ein unachtsamer Moment weitreichende Konsequenzen haben. Deshalb sollte auch der ungewollte Deckakt in den Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht fallen. Achten Sie zudem darauf, ob Mietschäden in Ihrer Versicherungspolice mit eingeschlossen sind.
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