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Der Beitrag zur Betriebshaftpflicht errechnet sich durch verschiedene Faktoren. Der Versicherungsnehmer kann aus einer Vielzahl von Tarifen wählen. Da durch die große Anzahl aber schnell ein nicht ausreichender Versicherungsschutz bestehen kann, ist es wichtig, die Betriebshaftpflicht über einen Versicherungsmakler abzuschließen, auch um eine Überversicherung mit zu hohen Prämien zu vermeiden. Die Versicherungsgesellschaften klassifizieren die Versicherungsnehmer in erster Linie in die verschiedenen Betriebsarten wie Bürobetrieb, Freiberufler oder Gastronomiebetrieb, um eine differenziertere Einteilung vornehmen zu können.
Zudem richtet sich der Beitrag zur Betriebshaftpflicht vor allem auch nach der Mitarbeiteranzahl und dem Aufkommen der Jahreslöhne des Unternehmens. Je mehr Mitarbeiter in einem Betrieb beschäftigt sind, desto höher ist das Risiko. Hierbei werden die Mitarbeiter in Voll-, Teilzeit und Aushilfen unterteilt sowie in Angestellte im Büro und der Produktion. Zudem erhöht sich der Beitrag der Betriebshaftpflicht, sofern einer oder mehrere angestellte Arbeitnehmer außerhalb des Geschäftsgeländes tätig sind. Bei landwirtschaftlichen Betrieben spielt zudem die Größe der Anbauflächen eine Rolle.
Bei sehr großen Unternehmen wird der Beitrag der Betriebshaftpflicht auch nach dem Jahresumsatz abzüglich der zu entrichtenden Mehrwertsteuer berechnet. Daneben spielen die gewünschten und erforderlichen Deckungssummen eine Rolle. Hierbei sollte der Versicherungsnehmer nicht zu knapp kalkulieren, da diese extrem wichtig sind und im Ernstfall vor allem hohe Schadenersatzleistungen abdecken sollen.
Der jährliche Beitrag zur Betriebshaftpflicht kann durch eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers erheblich verringert werden. Sollte es jedoch zu einem Schadenfall kommen, muss der Versicherungsnehmer bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten für den Schadenersatz selbst tragen. Ist dieser Rahmen erschöpft, springt die Versicherung ein und übernimmt die Leistungszahlung.
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