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Um sich gegen mögliche Schäden innerhalb des Unternehmens abzusichern, ist eine Betriebshaftpflicht für Freiberufler, Selbständige, kleine-, mittelständische- sowie große Unternehmen existenziell wichtig. Welche Risiken innerhalb der Betriebshaftpflicht abgesichert sind, hängt von der jeweils vereinbarten Police ab. Eine Betriebshaftpflichtversicherung soll gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern letztere aus einem Personen- oder Sachschaden resultierten, und deren möglichen finanziellen Risiken schützen.
Die Branche spielt bei der Gefahrenklassifizierung der Betriebshaftpflicht eine entscheidende Rolle. Das Geschäftsrisiko ist im Handel, der Industrie, der Gastronomie oder in handwerklichen Berufen höchst unterschiedlich. Im Zentrum jeder Betriebshaftpflichtversicherung steht die Abdeckung von Schäden, die durch Personal, Betriebsmittel oder auch innerhalb von Gebäuden und Grundstücken des Unternehmens entstehen.
In der Betriebshaftpflicht sollte auch eine Haus-, Grundbesitzer- und Bauherrenhaftpflicht enthalten sein, um auch einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Nebenrisiken zu gewährleisten.
Weiterhin sind durch eine Umwelthaftpflicht Sach- und Personenschäden, die durch Umweltrisiken hervorgehen, mitversichert. Für einige Branchen ist eine zusätzliche Produkthaftpflichtversicherung unerlässlich, da diese Schäden, die durch Bearbeitungsfehler entstanden sind, abdeckt.
Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist vor allem für die produzierende Industrie, landwirtschaftliche Betriebe, Händler und die Handwerksbranche sinnvoll. Doch auch hier ist eine individuelle Anpassung der Deckungssummen notwendig. Hierfür muss der Versicherungsnehmer dem Versicherungsunternehmen jegliche relevanten Risiken detailliert schildern. Daraufhin kann die Versicherungsgesellschaft einen ausreichenden und optimierten Versicherungsschutz anbieten. Um der Gefahr einer Unter-, bzw. Überversicherung zu entgehen, sollte der Antrag für eine Betriebshaftpflicht nur in Mitarbeit eines versierten Versicherungsmaklers entstehen.
Sollte sich das Risikogebiet des Unternehmens ausweiten, muss dies unverzüglich der Betriebshaftpflicht mitgeteilt werden, um eine eventuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes vornehmen zu lassen. Je nach Versicherungspolice ist dieser bereits vorläufig innerhalb der Vorsorgeversicherung enthalten.
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