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Gesetz den Fall Firmenkunden, Auftraggeber oder Dritte stellen Schadenersatzansprüche an das Unternehmen, den Selbständigen oder Freiberufler, so wird die Betriebshaftpflicht aktiv. Diese prüft zunächst, durchaus auch in mehreren Instanzen, ob die Ansprüche überhaupt rechtens sind. Dabei übernimmt die Betriebshaftpflicht im Falle eines notwendigen Gerichtsverfahrens zur Klärung des Sachverhaltes sämtliche Kosten für Gutachter, Anwälte und den eigentlichen Prozess. Stellt sich die Schadenersatzforderung als nichtig heraus, hat der vermeintlich geschädigte Dritte keine Ansprüche auf Leistungen. Besteht allerdings ein Anspruch auf Schadenersatz, zahlt die Betriebshaftpflicht diese an den Geschädigten aus. Hierbei gelten die vereinbarten Deckungssummen als Höchstgrenze. Reichen diese nicht aus, muss der Verursacher des Schadens die Differenz selbst tragen. Die Standarddeckungssummen innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung betragen in der Regel 2 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und ca. 100.000 Euro für Vermögensschäden.
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Haftpflichtversicherungen