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Generell besteht innerhalb der Betriebshaftpflicht für den Versicherungsnehmer, also den Unternehmer, sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens bei Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit sowie für alle möglichen Teilhaber und Gesellschafter sowie für das Unternehmen als juristische Person ein Versicherungsschutz.
Die durch firmeninterne Personen, Produkte, Material sowie sämtliche verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Sachen oder Personen Dritter sind innerhalb der Betriebshaftpflicht in unterschiedlich hohen Deckungssummen je nach Policenart mitversichert.
Einige Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte dürfen laut Gesetzgeber sogar nur praktizieren, wenn eine Betriebshaftpflicht vorliegt. Da der zu versichernde Personenkreis und die zu versichernden Unternehmensteile je nach Betrieb extrem unterschiedlich sein können, ist eine individuelle Absicherung von Nöten, um einen optimalen Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht zu gewährleisten.
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Haftpflichtversicherungen