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Bei Vertragsabschluss zur Betriebshaftpflichtversicherung muss der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft jegliche möglichen Risiken, die zu einem Schadenfall führen können, anzeigen. Häufig verändern sich diese Risiken aufgrund von erweiterten Geschäftsbereichen, einer erhöhten Mitarbeiteranzahl oder neuen Tätigkeitsfeldern der Firma. Um auch hierbei optimal abgesichert zu sein, ist die Vorsorgeversicherung ein besonderer Bestandteil der Betriebshaftpflicht. In solch einem Fall muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, dass Änderungen im Risikobereich auftreten, aufgrund dessen eine neue Versicherungsprämie ausgehandelt wird, um diese ebenfalls genügend abzudecken. Kommt keine Einigung über die neue Prämienhöhe der Betriebshaftpflicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für die neu hinzugekommenen Risiken und die Vorsorgeversicherung wird unwirksam.
Private Haftpflicht von A-Z
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Haftpflichtversicherungen