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Generell wird bei einem Vermögensschaden zwischen einem echten und einem unechten Vermögensschaden unterschieden. Bei einem echten Vermögensschaden können Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder anderer finanzieller Verluste geltend gemacht werden. Die sogenannten unechten Vermögensschäden entstehen aus Folgen eines Personen- oder Sachschadens. Besonders bei Berufsgruppen mit einer beratenden Tätigkeit wie Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern ist eine Absicherung vor echten Vermögensschäden extrem wichtig, da die Gefahr eines Schadenersatzanspruchs durch Dritte, im Falle eines Beratungsfehlers, relativ hoch ist.
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