informieren - vergleichen - sparen
Ein Tätigkeitsschaden liegt dann vor, wenn Schäden an fremden Sachen und daraus folgende Vermögensschäden entstehen. Ein Tätigkeitsschaden wird auch als Bearbeitungsschaden bezeichnet. Die Schäden entstehen hierbei an fremden Sachen, an denen gewollt im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gearbeitet wird. In der Regel sind Tätigkeitsschäden nicht in der regulären Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Für die Deckung von Tätigkeitsschäden muss häufig eine Erweiterung der bestehenden Betriebshaftpflicht vorgenommen werden.
Private Haftpflicht von A-Z
A
B
D
E
H
I
M
S
T
V
Haftpflichtversicherungen