Tätigkeitsschaden

Ein Tätigkeitsschaden liegt dann vor, wenn Schäden an fremden Sachen und daraus folgende Vermögensschäden entstehen. Ein Tätigkeitsschaden wird auch als Bearbeitungsschaden  bezeichnet. Die Schäden entstehen hierbei an fremden Sachen, an denen gewollt im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gearbeitet wird. In der Regel sind Tätigkeitsschäden nicht in der regulären Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Für die Deckung von Tätigkeitsschäden muss häufig eine Erweiterung der bestehenden Betriebshaftpflicht vorgenommen werden. 

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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