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Generell wird bei der Betriebshaftpflicht in verschiedene Schadenarten unterteilt. Dabei wird zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden unterschieden. Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn eine Sache aus dem Vermögen eines Dritten beschädigt, zerstört oder vernichtet wurde. In diesem Fall hat der Geschädigte einen Schadenersatzanspruch, der finanziell entrichtet werden muss. Ist ein Mensch betroffen, indem dessen Gesundheit kurzweilig oder Dauerhaft beeinträchtigt wird, liegt ein Personenschaden vor. Hierbei kann nicht nur ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, sondern auch zu zahlende Behandlungskosten des Betroffenen. Bei Vermögensschäden wird in echte und unechte Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Vermögen eines Dritten, ohne vorhergegangene Sach- und Personenschäden beschädigt wurde. Ein unechter Vermögensschaden resultiert zum Beispiel aus einer Betriebsunterbrechung im Falle eines Schadens.
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