Sachschaden

Ein Sachschaden ist laut Gesetzgeber immer dann gegeben, wenn eine Sache aus dem Vermögen eines Dritten zerstört, beschädigt oder vernichtet wurde. Der Schadenersatz muss finanziell geleistet werden. Sofern ein Schaden eintritt, sind die Kosten für die Reparatur zu tragen. Falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt. Als Zeitwert gilt der Wert der Sache, die es vor der Beschädigung hatte. Allerdings greift die Versicherung in der Regel nur, sofern der Sachschaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Tarifbeispiele

Private Haftpflichtversicherung
10 Mio Euro Deckungssummer
150 Euro Selbstbeteiligung

ab 29,60 €/Monat

KFZ-Haftpflichtversicherung
zum Beispiel für VW Golf V
inklusive Schutzbrief

ab 40,50 €/Monat

Tierhaftpflichtversicherung
5 Mio Euro Deckungssummer
125 Euro Selbstbeteiligung

ab 3,32 €/Monat
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