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Ein Sachschaden ist laut Gesetzgeber immer dann gegeben, wenn eine Sache aus dem Vermögen eines Dritten zerstört, beschädigt oder vernichtet wurde. Der Schadenersatz muss finanziell geleistet werden. Sofern ein Schaden eintritt, sind die Kosten für die Reparatur zu tragen. Falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt. Als Zeitwert gilt der Wert der Sache, die es vor der Beschädigung hatte. Allerdings greift die Versicherung in der Regel nur, sofern der Sachschaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
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