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Innerhalb der Betriebshaftpflicht ist nicht nur der Unternehmer gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten versichert, sondern auch dessen Mitarbeiter. Diese sind wiederum auch untereinander versichert, sollte es zu einem Schadenfall innerhalb des Unternehmens kommen. Erleidet ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall, wird dieser nicht von der Betriebshaftpflicht abgedeckt, sondern von der gesetzlich geregelten Unfallversicherung. Außerdem spielt die Anzahl der Mitarbeiter bei der Berechnung der Prämienhöhe der Betriebshaftpflicht eine entscheidende Rolle.
Private Haftpflicht von A-Z
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Haftpflichtversicherungen