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In der Regel muss der Versicherungsnehmer einen Schadensfall unverzüglich dem Versicherungsunternehmen melden. Die Meldungsfrist variiert je nach Vertragsart, häufig muss der Schaden aber spätestens innerhalb einer einwöchigen Frist mitgeteilt werden. Wird der Schaden nicht rechtzeitig der Versicherungsgesellschaft gemeldet, ist die Leistungsübernahme durch diese nicht gewährleistet und die Kosten des entstandenen Schadens müssen allein vom Versicherungsnehmer getragen werden.
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Haftpflichtversicherungen