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Der Manager eines Unternehmens haftet in einem Schadensfall auch mit seinem gesamten privaten Vermögen. Die sogenannte Managerhaftpflicht soll davor bewahren. Diese besondere Form der Absicherung wird von der Versicherung mit dem Unternehmen vereinbart, bei der der Manager angestellt ist. Die jeweilige Deckungssumme ist unterschiedlich. Sie wird an das jeweilige Tätigkeitsfeld und das Schadenrisiko angepasst. Da die Schadenersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe steigen, ist die Deckungssumme in der Regel dementsprechend hoch. Bei einigen Verträgen der Managerhaftpflicht wird eine Selbstbeteiligung mit vereinbart. Hierbei muss der Manager einen prozentualen Anteil am Schaden selbst tragen. Die Selbstbeteiligung der Managerhaftpflicht führt in der Regel zu einer geringeren Prämienhöhe, die jährlich an die Versicherungsgesellschaft gezahlt werden muss. Zu möglichen Schäden, die durch den Manager verursacht werden können, zählen Wortbeiträge, die andere Unternehmen finanziell schädigen, fehlerhafte Mitarbeiterkontrolle oder der Handel mit Unternehmensanteilen weit unter ihrem Wert. Häufig greift die Managerhaftpflicht nur bei nicht vorsätzlich hervorgebrachten Schäden.
Private Haftpflicht von A-Z
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Haftpflichtversicherungen