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Durch die Betriebshaftpflicht werden die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden geschützt. Die Leistung des Versicherers beinhaltet demnach, wie in der Haftpflichtversicherung allgemein, dass die gesetzlichen begründeten Ansprüche Dritter auf Schadensersatz abgedeckt werden. Die Prüfung, ob die Ansprüche gesetzlich begründet sind und ggf. abgewehrt werden müssen, ist ebenso eine der Leistungen der Betriebshaftpflicht, wie die Übernahme der Kosten berechtigter Haftungsansprüche.
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht schließen selbstverständlich nur die Ansprüche ein, die aus einem Schaden resultieren. Ist der Versicherte nicht in der Lage seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Geschäftspartnern nachzukommen oder unterlässt er notwendige Handlungen, werden keine Leistungen der Betriebshaftpflicht erbracht und der Versicherte muss sich selber um die Regulierung des Schadens kümmern. Die Leistung des Versicherers wird in der Regel an den Geschädigten direkt gezahlt und nicht an oder über den Versicherungsnehmer. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Private Haftpflicht von A-Z
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Haftpflichtversicherungen