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Eine Betriebshaftpflicht ist nicht nur für kleine-, mittelständische- und große Unternehmen unerlässlich und immer wichtiger geworden, sondern auch für Freiberufler. Häufig arbeiten Immobilienmakler, Rechtsanwälte oder Versicherungstreter auf Rechnungsbasis. Kommt der Auftraggeber durch ein schuldhaftes Verhalten des Freiberuflers zu Schaden, haftet dieser in voller Höhe.
Für Freiberufler haben die Versicherungsunternehmen spezielle Berufshaftpflichtversicherungen entwickelt, die auf die Bedürfnisse und Risiken der Versicherungsnehmer angepasst sind. So tritt die Berufshaftpflicht dann ein, wenn ein Auftraggeber Haftpflichtansprüche geltend machen will.
In einem Schadenfall sollte eine gute Berufshaftpflicht für Freiberufler in jedem Fall die Prüfung der Schadenersatzpflicht durch Gutachter übernehmen, ebenso die Zahlung der Leistungen, insofern diese gerechtfertigt sind, sowie die Übernahme von Prozess- und Gerichtskosten, die eine Schadenersatzklage mit sich bringen. Gerade für Freiberufler können solche Schadenersatzansprüche von Dritten sehr gefährlich werden, da selten die finanziellen Mittel vorhanden sind, um größere Leistungszahlungen selbstständig zu tragen.
Da die freien Berufe unterschiedliche Risiken bürgen, können verschiedene Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherungsunternehmen bieten für die einzelnen Berufe wie Dolmetscher, Sachverständige oder Buchführungshelfer angepasste Tarife und Versicherungsmodalitäten der Betriebshaftpflicht an. Ein Vergleich bei mehreren Versicherern ist in jedem Fall ratenswert.
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