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Tritt ein Arbeitsunfall innerhalb des Unternehmens auf, gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, welche den Ersatz für den durch Arbeitgeber oder Kollegen verursachten Personenschaden leistet und dadurch etwaige Ansprüche erfüllt. Bei gewerblichen Subunternehmen und Freiberuflern beschränken die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen auf die Haftpflicht des eigenen Versicherungsnehmers. Diese müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Private Haftpflicht von A-Z
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Haftpflichtversicherungen