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Jeder Bauherr sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, da jede Baustelle eine Gefahr darstellt. Sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab - mit einer Bauherrenhaftpflicht!
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor Ansprüchen Dritter. Denn der Bauherr ist für alle Schäden, die aufgrund des Betriebs der Baustelle einem Dritten zugefügt werden, haftbar. Die Bauherrenhaftpflicht leistet für solche Schäden bis zu den vereinbarten Deckungssummen. Dazu gehören neben den Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden.
Die Bauherrenhaftpflicht leistet bei Schadenersatzansprüchen, die entstehen können, wenn der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht (z.B. für die Baustelle, die Zufahrt oder das Material), der Auswahlpflicht für geeignete Architekten oder Handwerker oder der Überwachungspflicht (Absicherung der Baustelle) nicht ausreichend nachkommt. In diesem Rahmen kommt die Bauherrenhaftpflicht für die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr von unbegründeten Ersatzansprüchen, wenn nötig auch innerhalb eines Prozesses und für den entstandenen Schaden bis zu den Deckungssummen auf. Bei einem Personenschaden gehören dazu auch alle mit der Verletzung oder dem Tod der betroffenen Person verbundenen Kosten. Also auch Renten, Umschulungen oder Beerdigungskosten.
Ebenfalls mitversichert sind Pflichten, die der Bauherr schon während der Bauphase hat. Dazu zählt beispielsweise die Streupflicht. Schließen Sie am besten die Bauherrenhaftpflicht schon beim Kauf des Grundstücks ab, wenn Sie die Bauzeit absehen können. Denn die Haftpflicht von unbebauten Grundstücken ist bei den meisten Gesellschaften schon vor Baubeginn kostenlos mitversichert. Die Bauherrenhaftpflicht leistet nur bis zum Bezug des Hauses. Danach müssen die Risiken entweder durch Ihre Private Haftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt werden. Die Letztgenannte benötigen Sie, wenn Sie die Immobilie nicht selber bewohnen.
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