informieren - vergleichen - sparen
Jeder Bauherr sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, da jede Baustelle eine Gefahr darstellt. Sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab - mit einer Bauherrenhaftpflicht!
Die Verkehrssicherungspflicht definiert sich als die Verpflichtung zur Absicherung von Gefahrenquellen. Wird dieser Pflicht keine Beachtung geschenkt, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kommen dem Bauherrn die Sicherung sowie die regelmäßige Sichtung der Baustelle zu.
Mit Hilfe der Bauherrenhaftpflicht geht der Bauherr im Falle einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und daraus resultieren Schadensersatzansprüchen kein finanzielles Risiko ein. So stellt zum Beispiel eine nicht ausreichend beleuchtete Baugrube ein Beispiel der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Fällt eine Person nun in die Grube und verletzt sich dabei, wird der Bauherr dafür haftbar gemacht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch nicht mit einer Bauherrenhaftpflicht abgedeckt.
Private Haftpflicht von A-Z
Haftpflichtversicherungen