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Jeder Bauherr sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, da jede Baustelle eine Gefahr darstellt. Sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab - mit einer Bauherrenhaftpflicht!
Ein Schadensfall, bei der die Bauherrenhaftpflicht in Leistung treten muss, kann unterschiedlicher Natur sein. Der Bauherr haftet im Schadensfall, wenn es zu Schäden an Personen oder Gegenständen kommt. Gerade auf einer Baustelle entstehen regelmäßig Gefahrensituationen, die auch mit einer ausreichend betriebenen Sorgfalt nicht immer vermieden werden können. Beispielsweise kann ein Kind trotz Absperrung und Sicherheitshinweisen auf das Baugrundstück gelangen und sich an scharfen Gegenständen oder bei einem Sturz verletzen. In einem solchen Schadensfall haftet der Bauherr und kann die Bauherrenhaftpflicht- Versicherung in Anspruch nehmen. Der Bauherr kann zwar für die Verletzung des Kindes haftbar gemacht, jedoch kann ihm keine grobe Verletzung der Bauherrenpflicht vorgeworfen werden, so dass die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung den Schadensfall übernimmt.
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