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Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Versicherung, die während der Bauphase eines Gebäudes dem Bauherrn Versicherungsschutz bietet. Aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht ist der Bauherr für alle Schäden, die Dritten durch den Betrieb der Baustelle zustoßen, haftbar zu machen. Mit Hilfe der Bauherrenhaftpflicht kann er die Zahlungen, die aus eventuellen Schäden resultieren, auf ein Versicherungsunternehmen abwälzen. Dieses ist verpflichtet im Falle eines Schadens bis zu den gewählten Deckungssummen zu leisten.
Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung, die meist mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende gekündigt werden kann, bedarf es bei der Bauherrenhaftpflicht keiner Kündigung. Die Bauherrenhaftpflicht beginnt mit Zahlung der Prämie. Im Falle der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich dabei um eine Einmalprämie, die sich nach dem Bauwert richtet. In den meisten Fällen ist der Beginn der Bauherrenhaftpflicht auch der Zeitpunkt an dem die Baustelle „eröffnet“ wird. Die Bauherrenhaftpflicht hat Bestand bis zum Bezug des Gebäudes. Die maximale Laufzeit liegt bei zwei bis drei Jahren. Der Bezug der Immobilie ist dem Versicherer anzuzeigen. Danach endet die Versicherung automatisch. Wenn eine Verzögerung der Bauarbeiten über die maximale Laufzeit hinaus abzusehen ist, sollte dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Bei den meisten Gesellschaften ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes möglich. Ist dies nicht der Fall, muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
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