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Die Bauherrenhaftpflicht sollte von jedem Häuslebauer abgeschlossen werden. Denn die Baustelle stellt einen wahren Gefahrenherd dar. Für die mannigfaltigen Gefahren ist der Bauherr verantwortlich. Vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung haftet der Bauherr für Schäden die einem Dritten zugefügt werden und von der Baustelle ausgehen. Er muss zu jeder Zeit für die Sicherheit der Baustelle sorgen. Erkennt er eine Gefahr nicht und jemand wir verletzt, haftet ebenfalls der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Durch die Bauherrenhaftpflicht können die Kosten, die aus der gesetzlichen Haftpflicht resultieren, auf den Versicherer abgewälzt werden.
Die Gefahrenquellen auf einer Baustelle sind immens. Es können Gegenstände vom Dach fallen, Personen können in die Baugrube fallen oder eine ungesicherte Treppe entpuppt sich als Stolperfalle. Auch für durch Sturm herumwirbelndes Material oder verschmutzte Straßen als Gefahrenquelle haftet der Bauherr. Ebenso gehen von den vielen Maschinen auf einer Baustelle Gefahren aus. Das Anbringen von Gefahrenschildern (z.B. Baustelle betreten verboten) befreit Sie nicht von der Haftung. Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle gesichert ist. Natürlich müssen auch beauftragte Firmen, die auf der Baustelle tätig sind, für sicheres Arbeiten sorgen. Im Schadensfall kann jedoch häufig nicht richtig ermittelt werden, wer für den Schaden letztendlich verantwortlich ist. Ihre Bauherrenhaftpflicht prüft in einem solchen Fall auch die Zuständigkeit. Für Schäden, die Sie selber als Bauherr erleiden, kommt die Bauherrenhaftpflicht nicht auf. Ebenso sind Bauhelfer nicht mitversichert. Für die muss eine spezielle Bauhelferversicherung abgeschlossen werden.
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