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Jeder Bauherr sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, da jede Baustelle eine Gefahr darstellt. Sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab - mit einer Bauherrenhaftpflicht!
Nicht nur die Bauherrenhaftpflicht ist ein wichtiger Punkt bei vielen Bauvorhaben. Auch die Baustellenverordnung hat an dieser Stelle eine besondere Relevanz.
Die Baustellenverordnung hat das Ziel der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes aller am Bau Beteiligten. Denn speziell auf Baustellen sind Helfer, Beschäftigte sowie der Bauherr selber einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Unfälle können schnell passieren und damit die Bauherrenhaftpflicht erst gar nicht zum Einsatz kommen muss, versucht die Baustellenverordnung die Risiken mit Hilfe von bestimmten Maßnahmen zu reduzieren.
Der Adressat der Baustellenverordnung ist der jeweilige Bauherr. Er ist unter anderem für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig bzw. verantwortlich. Die Baustellenverordnung unterscheidet die Planungsphase des Bauvorhabens von der Ausführungsphase. So ist der Bauherr für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze laut § 4 Arbeitsschutzgesetz, die Bestellung eines geeigneten Koordinators, das Anfertigen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, das Erstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bau sowie für das Verfassen und Versenden der Vorankündigung zuständig.
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